Hilfreiches

Warum Sie zu uns kommen sollten:

Wir beraten Sie bei der optimalen Durchsetzung Ihrer Interessen. Zum Beispiel prüfen wir Verträge vor Abschluss – damit es gar nicht erst zum Streit kommt. So können Sie teure und langwierige Gerichtsverfahren vermeiden.

Wann Sie zu uns kommen sollten:

Zögern Sie nicht bei der Vereinbarung eines Gesprächstermins. In vielen Rechtsgebieten gelten kurze Ausschlussfristen, beispielsweise im Arbeitsrecht. Um keine Nachteile zu erleiden, raten wir Ihnen, sich möglichst früh an uns zu wenden.

Was Sie im Vorfeld tun können:

Notieren Sie, besonders bei komplizierten Sachverhalten, die wichtigsten Punkte zu Ihrem Anliegen. Wann genau hat sich das Geschehen abgespielt? Wer ist beteiligt? Die Sammlung von Daten und vollständigen Namen der beteiligten Personen versetzt uns in die Lage, möglichst zügig für Sie tätig zu werden. Werfen Sie hierzu einen Blick auf unsere Checkliste.

Checkliste

Diese Informationen erleichtern uns die Wahrnehmung Ihrer Interessen. Bitte verschaffen Sie sich im Vorfeld der Beratung, soweit möglich, Klarheit über:

  • Exaktes Datum des Geschehens
    Tipp: bewahren Sie Briefumschläge auf! Das Datum des Poststempels kann bei der Frage nach Fristen wichtig sein!
  • Beteiligte Personen und evtl. Zeugen (Vor- und Nachname, Adressen)
    Tipp: häufig verblasst die Erinnerung an ein Ereignis bis zum Gerichtstermin. Wir können aber im Vorfeld die Aussagen der Zeugen sammeln und so wertvolle Beweise sichern!
  • Ihre Ziele
    Wollen Sie eine möglichst schnelle Erledigung? Ist Ihnen besonders an einer gütlichen Einigung gelegen?

Falls Sie rechtsschutzversichert sind, bringen Sie bitte zur Beratung Ihre Mitgliedsnummer und die Anschrift der Versicherung mit! Manchmal können auch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen hilfreich sein.

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Ablauf Beratungsgespräch

Zu Beginn des Gesprächs schildern Sie uns Ihr Anliegen. Berichten Sie uns vollständig ihr Problem. Sie können offen mit uns reden – wir sind gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet!

Sodann stecken wir gemeinsam Ihre Ziele ab und klären Sie über die zu ihrer Erreichung erforderlichen Schritte auf. Bei komplexen Sachverhalten kann dies ein wenig Zeit in Anspruch nehmen, da wir sorgfältig prüfen wollen, wie wir Ihrem Anliegen am Besten gerecht werden.

Selbstverständlich klären wir Sie über etwaige Kosten auf – dies ist oft auch eine wertvolle Entscheidungshilfe für Sie. Wir informieren Sie auch über Ihre Ansprüche auf finanzielle Unterstützung, z.B. in Form der Prozesskostenhilfe. Eine frühzeitige Beratung kann oft deutlich höhere Folgekosten vermeiden! Seien Sie sparsam – gehen Sie öfter zum Anwalt!

Um tätig zu werden, benötigen wir von Ihnen zum Schluss des ersten Gesprächs noch ein Vollmachtsformular. Nur mit diesem sind wir berechtigt, in Ihrem Namen zu handeln.

Wir überprüfen umfänglich die Rechtslage, fertigen Schreiben an Ihren Gegner und führen Gespräche. Wir halten Sie über neue Entwicklungen auf dem Laufenden – Sie erhalten von uns zeitnah Abschriften aller ein- und ausgehenden Post, auf Wunsch auch auf elektronischem Wege sowie Informationen über alle wichtigen Termine, beispielsweise Gerichtstermine.

Ablauf eines Beratungsgesprächs
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Ablauf eines Gerichtsverfahrens

Trotz aller Bemühungen kann es sein, dass sich ein Konflikt zum Rechtsstreit entwickelt. Je nach Art des Verfahrens und Rechtsgebiet regeln die jeweiligen Verfahrensordnungen, z.B die Zivilprozessordnung, die Verwaltungsgerichtsordnung und die Strafprozessordnung den genauen Ablauf.

Ein Zivilprozess beginnt durch die Einreichung der in Absprache mit Ihnen verfassten Klageschrift beim zuständigen Gericht. Nach Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses wird die Klage Ihrem Gegner zugestellt und er erhält die Gelegenheit, seinerseits Stellung zu nehmen – oder Ihnen wird eine Klage zugestellt, gegen die Sie sich nun verteidigen müssen.

Danach bestimmt das Gericht in der Regel einen Termin zur mündlichen Verhandlung. Zunächst soll dort nochmals versucht werden, sich gütlich zu einigen. Scheitert der Gütetermin, geht man nahtlos zur streitigen Verhandlung über. Wenn Fakten unklar sind, werden in diesem Rahmen Zeugen vernommen oder Gutachter gehört.

Nur selten ergeht ein sog. Stuhlurteil im Zivilprozess sofort nach der Verhandlung. Stattdessen bestimmt das Gericht einen Termin zur Urteilsverkündung, zu der Sie aber nicht erscheinen müssen. Sobald das Urteil verkündet ist, wird es allen Beteiligten per Post zugestellt.

Ablauf eines Gerichtsverfahrens
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